Diese VO ist per 30.12.2022 in Kraft getreten und seither unmittelbar anwendbar (bis voraussichtlich 30.06.2024, mit der Möglichkeit zur Verlängerung).
Die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht/Land Tirol hat dazu ein Informationsschreiben erstellt. Darin werden baurechtlich relevante Bestimmungen der Verordnung iVm „Solarenergieanlagen“, einschließlich Solarthermie und Photovoltaik-Anlagen und betroffene Regelungen in der Tiroler Bauordnung 2022 + im Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021 erläutert.