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VO Beschleunigter Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien: Auswirkungen im Landesrecht

26. Januar 2023

Mit dem Amtsblatt der EU wurde die VO (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien veröffentlicht.

Diese VO ist per 30.12.2022 in Kraft getreten und seither unmittelbar anwendbar (bis voraussichtlich 30.06.2024, mit der Möglichkeit zur Verlängerung).

Die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht/Land Tirol hat dazu ein Informationsschreiben erstellt. Darin werden baurechtlich relevante Bestimmungen der Verordnung iVm „Solarenergieanlagen“, einschließlich Solarthermie und Photovoltaik-Anlagen und betroffene Regelungen in der Tiroler Bauordnung 2022 + im Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021 erläutert.

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