Für ZiviltechnikerInnen besteht bereits seit längerem eine gesetzliche Verpflichtung zur laufenden Weiterbildung. Die Bundessektionen ZivilingenieurInnen und ArchitektInnen haben dazu nunmehr eigene Berufsfortbildungsverordnungen beschlossen, die mit 01.01.2022 in Geltung getreten sind.
Das Fortbildungsausmaß wird dabei nach den Sektionen unterschiedlich geregelt. Die Bundeskammer stellt zur erleichterten Verwaltung der Fortbildungsnachweise eine digitale Weiterbildungs-Applikation zur Verfügung.
Hinweis: Die absolvierten Fortbildungen können über die Seite des ZT-Verzeichnisses www.ziviltechniker.at mittels Web-Applikation eingetragen bzw. verwaltet werden.