Adler ZiviltechnikerInnen

Kollektivvertrag ab 01.01.2024

18. Dezember 2023

Ab 01.01.2024 gelten folgende Änderungen im Kollektivvertrag:

 

  • Kollektivvertragliche Mindestgehälter: Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 10% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
  • Lehrlingsentschädigung: Erhöhung um 10% und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
  • Zulagen und Trennungsgeld: Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgeldes um 10% und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
  • Ist-Gehälter: Entfall der Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen – Nähere Erläuterungen zum Thema Ist-Gehälter und „Betriebliche Übung“ finden Sie hier.
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