- Kollektivvertragliche Mindestgehälter: Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 4,5% und zusätzlich um einen Fixbetrag von EUR 85,00 erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet. (Erläuterung: Die KV-Erhöhung gilt für die monatlichen Mindest-Brutto-Monatsgehälter und somit für eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Für Teilzeitangestellte hat daher eine entsprechende Aliquotierung bzgl. des Fixbetrages von EUR 85,00 zu erfolgen).
- Lehrlingsentschädigung: Erhöhung um 7,8% und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
- Zulagen und Trennungsgeld: Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 7,5% und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
- Ist-Gehälter: Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 01.01.2022 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.
Änderungen treten mit 01.01.2023 in Kraft.
Den vollständigen Kollektivvertrag sowie weitere textlichen Änderungen finden Sie hier.