Ein Umstieg ist insbesondere für alle, die derzeit über die Handysignatur auf das zt:archiv zugreifen, erforderlich. Es ist wichtig, dass zB Mitarbeiter:innen in der Verwaltung oder Administration von ZT-Büros, die auf das zt:archiv Zugriff haben sollen, sich für die ID-Austria registrieren und die App „Digitales Amt“ auf ihren Mobiltelefonen installieren. Andernfalls wird es ab 05.12.2023 uU nicht mehr möglich sein, sich im zt:archiv (zB für ihre ZT-/Dienstgeber:innen-Büros) anzumelden.
Nähere Informationen gibt es auf der Website der Bundeskammer.