Auf Basis des Übereinkommens vom 28.01.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde folgendes vereinbart:
Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices lautet: 1,02884.
Basiswert und Indices