Ein Gestaltungsbeirat unterstützt Behörden dabei, die städtebauliche und architektonische Qualität des Bauens zu heben, die Bedeutung von zusammenschauender Siedlungsplanung und Stadtgestaltung in den Entscheidungsgremien und in der Öffentlichkeit zu verankern.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg fördert daher die Gründung von Gestaltungsbeiräten in den Gemeinden.
Diese Fachgremien beraten die Behörden bei den Bewilligungsverfahren von Projekten über den Einzelfall hinaus und begleiten deren Bestrebungen, städtebauliche und architektonische Kriterien der Stadtentwicklung zu formulieren. Neben Gestaltungsbeiräten in den Kommunen gibt es in Tirol und Vorarlberg Landesgestaltungsbeiräte, die übergeordnete Projekte begutachten. Seiner wichtigen Aufgabe entsprechend, sollte ein Gestaltungsbeirat unabhängig agieren, paritätisch und interdisziplinär besetzt sein und dem Rotationsprinzip folgen.