Adler ZiviltechnikerInnen

Gestaltungsbeirat

Ein Gestaltungsbeirat unterstützt Behörden dabei, die städtebauliche und architektonische Qualität des Bauens zu heben, die Bedeutung von zusammenschauender Siedlungsplanung und Stadtgestaltung in den Entscheidungsgremien und in der Öffentlichkeit zu verankern.

Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg fördert daher die Gründung von Gestaltungsbeiräten in den Gemeinden.

Diese Fachgremien beraten die Behörden bei den Bewilligungsverfahren von Projekten über den Einzelfall hinaus und begleiten deren Bestrebungen, städtebauliche und architektonische Kriterien der Stadtentwicklung zu formulieren. Neben Gestaltungsbeiräten in den Kommunen gibt es in Tirol und Vorarlberg Landesgestaltungsbeiräte, die übergeordnete Projekte begutachten. Seiner wichtigen Aufgabe entsprechend, sollte ein Gestaltungsbeirat unabhängig agieren, paritätisch und interdisziplinär besetzt sein und dem Rotationsprinzip folgen.

Broschüre Gestaltungsbeiräte

Der Ausschuss Gestaltungsbeirat Tirol hat eine Broschüre erarbeitet, um aufzuzeigen, wie dieses unabhängige Gremium funktioniert und welche Vorteile Gemeinden durch dessen Einsatz erhalten.

Die Broschüre gibt einen verständlichen Überblick über Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Gestaltungsbeirats. Anhand praxisnaher Erläuterungen wird dargestellt, wie Gemeinden bei qualitätsvoller Orts- und Stadtentwicklung unterstützt werden können – von der frühen Projektphase bis zur fundierten Entscheidungsfindung. Sie richtet sich insbesondere an Auftraggebende, politische Entscheidungsträger:innen sowie Verwaltungsmitarbeiter:innen und zeigt auf, wie der Gestaltungsbeirat zu mehr Planungssicherheit, Transparenz und baukultureller Qualität beiträgt.

Musterstatut

Musterstatut für einen Fach- bzw. Gestaltungsbeirat in den Vorarlberger Gemeinden

Die Sektion Architekt:innen hat als Unterstützung für die Gemeinden eine Empfehlung für die Errichtung eines Gestaltungsbeirates (Zusammensetzung, wie arbeitet er usw.) erstellt. Das Musterstatut ist eine Empfehlung und kann von jeder Gemeinde abhängig von Einwohner:innenzahl bis Anzahl der Bauprojekte selbstverständlich abgeändert werden. Die Kammerdirektion steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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