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Alpenkonvention und EU-Wiederherstellungsverordnung in der Raumplanung

Die Alpenkonvention setzt als völkerrechtlicher Rahmen wichtige Impulse für eine nachhaltige Raumentwicklung im Alpenraum. Ihre Umsetzung wird jedoch durch komplexe Formulierungen erschwert. Zugleich stellen europäische Vorgaben zusätzliche Anforderungen an die Raumplanung und erhöhen den Handlungsdruck im Hinblick auf eine kohärente Umsetzung.

Das Webinar beleuchtet die praktische Relevanz der Alpenkonvention in der Raumplanung und diskutiert, wie ihre Vorgaben in Planungsprozessen wirksam umgesetzt werden können. Darüber hinaus wird beleuchtet, welche Chancen und Herausforderungen mit der Verknüpfung völkerrechtlicher und EU-rechtlicher Vorgaben – insbesondere der EU-Wiederherstellungsverordnung – verbunden sind und welche Anforderungen sich daraus für die Planungspraxis ergeben.

Inhalte des Webinar

  • Überblick über die Alpenkonvention in der Raumplanung und Stärkung des Verständnisses für ihre praktische Anwendung
  • Einordnung der EU-Wiederherstellungsverordnung aus raumplanerischer Perspektive und Arbeitsbericht aus der Art-8-Arbeitsgruppe (Wiederherstellung städtischer Ökosysteme)
  • Vernetzung zwischen Raumplanungsakteur:innen und Praktiker:innen rund um das Thema der Alpinen Raumordnung

Ablauf

  • 14:00 Begrüßung und Einführung
  • 14:10 Zentrale Vorgaben der Alpenkonvention für die Raumplanung
  • Katharina Zwettler, Focal Point Alpenkonvention im BMLUK
  • Arthur Schindelegger, BOKU University
  • 14:30 Diskussion und Austausch
  • 14:50 EU-Wiederherstellungsverordnung aus raumplanerischer Perspektive
  • Marc Seebacher, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • 15:10 Diskussion und Austausch
  • 15:30 Ende des Webinars

Anmeldung

Anmeldung über das Anmeldeformular.

Weiterführende Informationen

Die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle beinhalten zahlreiche Vorgaben, die in der Raumplanungspraxis zu berücksichtigen sind. Übergeordnetes Ziel ist eine sparsame und rationelle Nutzung sowie eine harmonische Raumentwicklung durch Abwägung unterschiedlicher Nutzungsansprüche. Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention wurden in Österreich ohne Erfüllungsvorbehalt ratifiziert. Ihre Zielbestimmungen sind insbesondere in Abwägungsprozessen zu berücksichtigen und bieten eine wichtige Grundlage für nachhaltigere Planungsentscheidungen, die über bestehende raumordnungsrechtliche Vorgaben hinausgehen können.

Weitere Informationen: Leitfaden zur Alpenkonvention in der Raumplanung

Auch die EU-Wiederherstellungsverordnung eröffnet Potenziale für integrative Ansätze und stärkt die strategische Rolle der Raumplanung als koordinierende Instanz. Dem gegenüber stehen jedoch potenzielle Zielkonflikte mit anderen Nutzungsansprüchen sowie ein erhöhter Koordinationsaufwand.

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