Kammer.West HomeWir über unsBerufsbild und Leistungsprofil
Das Aufgabengebiet der ZiviltechnikerInnen umfasst insbesondere das Erstellen von Plänen, die Vornahme von Messungen, das Verfassen von Gutachten, das organisatorische und kommerzielle Abwickeln von Projekten sowie die Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen. Die strikte Trennung von Planung und Ausführung – eines der wesentlichen Qualitätsmerkmale der ZiviltechnikerInnen – garantiert die Vermeidung wirtschaftlicher Interessenkonflikte.
Die Berechtigung, als ZiviltechnikerIn tätig zu werden, beruht auf einer vom Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verliehenen Befugnis. Das äußere Kennzeichen dieser Berechtigung ist das mit der Befugnis verliehene Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich.
Voraussetzung für die ZiviltechnikerInnen-Befugnis ist der Abschluss eines entsprechenden technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule. Eine anschließende, zumindest dreijährige Berufspraxis führt zur sogenannten ZiviltechnikerInnen-Prüfung, nach deren erfolgreicher Absolvierung die Befugnis verliehen wird.
Die AbsolventInnen der Prüfung setzen sich ca. zur Hälfte aus ArchitektInnen und zur anderen Hälfte aus ExpertInnen aus den Bereichen Bauwesen/Bauingenieurwesen, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Vermessungswesen und Maschinenbau – den IngenieurkonsulentInnen – zusammen. Als ZiviltechnikerInnen sind beide Berufsgruppen befugt, in ihren Fachgebieten als öffentliche Urkundspersonen zu agieren.
Mehr zu den Aufgabengebieten und Leistungen der ZiviltechnikerInnen finden Sie hier und in unserem ZT-Folder, den wir Ihnen gerne auch auf dem Postweg zusenden. Kontakt: arch.ing.office[at]kammerwest[dot]at
Für ihre Mitglieder bietet die Kammer ein umfassendes Serviceangebot: