Kammer.West HomeMitglieder-ServiceBasiswert + Indices / Kollektivvertrag 2020
Auf Basis des Übereinkommens vom 28.01.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde folgendes vereinbart:
Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Honorarindices, bezogen auf die Werte vom 1.1.2019, lautet: 1,01956
Der Basiswert beträgt: 86,84
Honorarindices:
9,47 Honorarindices zu Projektierungsarbeiten an Autobahnen, Bundesstraßen,
Brückenbauten sowie für Vermessungsarbeiten an Autobahnen
7,80 Honorarindex für Vermessungsarbeiten an Bundesstraßen
Geltungsbeginn: jeweils 1. Jänner 2020
Ab 01.01.2020 gelten folgende Änderungen im Kollektivvertrag:
Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 2,5% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 2,5% und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 2,5% und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
Ist-Gehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2019 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.
Weitere textliche Änderungen, die mit 01.01.2020 in Kraft treten, finden Sie hier.