Kammer.West HomeInformationen für AuftraggeberHonorarinformation
Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat mit Ende 2006 alle Verordnungen betreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben.
Die Aktivitäten der Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieure konzentrierten sich in der Folge darauf, für die vielen Bereiche der Ingenieurdienstleistungen adäquate und zeitgemäße Ziel- und Aufgabenbeschreibungen als Information und Hilfestellung für die Auftraggeber und Auftragnehmer zu erarbeiten und bereitzustellen. Einige der Leistungsbilder wurden bereits erstellt, weitere sind im Entstehen.
Auf der Website der Bundessektion Ingenieurkonsulenten können Sie folgende Leistungsbilder als PDF herunterladen:
Seit Juli 2007 bietet die Kammer ein überarbeitetes Modell zur Berechnung von Architektenhonoraren an. Neben der bisher üblichen Kalkulation in direkter Abhängigkeit von den Baukosten sind nach der neuen Methode die Art des Gebäudes (Wohnhaus, Gewerbebetrieb, Schule etc.) sowie die Projektgröße für die Höhe des Architektenhonorars ausschlaggebend.
Die neuen Kalkulationsleitlinien basieren – im Gegensatz zu den ehemaligen Honorarordnungen – auf betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und stellen somit eine grundlegende Veränderung bei Vereinbarungen über Architektenleistungen dar. Die wesentlichen Inhalte der Reform sind:
Mehr Informationen zur Honorarinformation Architektur
Web by Transporter