Am 19.05.2022 fanden die Kammerwahlen für die Sektion ArchitektInnen statt. Insgesamt waren 762 Kammermitglieder der Sektion ArchitektInnen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 41,46 %.
Gemäß § 82 Abs 2 Ziviltechnikergesetz 2019 (ZTG 2019) in Verbindung mit § 17 der Ziviltechnikerkammerwahlordnung, BGBl. Nr. 457/1994, werden im Folgenden die restlichen Wahlergebnisse kundgemacht (Wahlergebnis für die Wahl des Sektionsvorstandes der Sektion IngenieurkonsulentInnen – siehe Aussendung vom 26.04.2022). Sofern keine Wahlanfechtung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, werden die Ergebnisse rechtskräftig.
SEKTION ARCHITEKTINNEN
Für die Wahl des Sektionsvorstandes in der Sektion ArchitektInnen standen sich vier wahlwerbende Listen gegenüber.
Die Liste „OLIV Offene Liste Vorarlberg“ mit Architektin Dipl.-Ing. Carmen Schrötter-Lenzi als Listenführerin erhielt 77 Stimmen.
Die Liste „ARCHITEKTUR LAND“ mit Architekt Mag. Klaus Adamer als Listenführer erhielt
55 Stimmen.
Die Liste „OFFENE KAMMER“ mit Architekt Dipl.-Ing. Daniel Fügenschuh als Listenführer erhielt 96 Stimmen.
Die Liste „Architektur . Bildung . Kommunikation – Hanno Vogl-Fernheim“ mit Architekt Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim als Listenführer erhielt 82 Stimmen.
Von den abgegebenen Stimmen waren 2 ungültig.
Damit ergibt sich im Sektionsvorstand ArchitektInnen ein Mandatsverhältnis von
2 : 2 : 3 : 2.
Die Wahlkommission der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg gibt das Wahlergebnis für den Sektionsvorstand der Sektion ArchitektInnen wie folgt bekannt:
Sektionsvorstand ArchitektInnen:
Architekt Dipl.-Ing. Daniel Fügenschuh
Architekt Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim
Architektin Dipl.-Ing. Carmen Schrötter-Lenzi
Architekt Mag. arch. Klaus Adamer
Architektin Dipl.-Ing. Teresa Stillebacher
Architekt Dipl.-Ing. Gilbert Sommer
Architekt Dipl.-Ing. Frank Stasi
Architektin Dipl.-Ing. Veronika König
Architekt Dipl.-Ing. Gerald Gaigg
Ersatz:
Architektin Dipl.-Ing. Ursula Faix
Architektin Dipl.-Ing. Julia Angermair
Architektin Dipl.-Ing. Sabine Felder
Architekt Dipl.-Ing. Walter Härting
Architektin Dipl.-Ing. Daniela Kröss
Für die Wahl in die Bundessektion ArchitektInnen standen sich drei wahlwerbende Listen gegenüberund es entfielen auf die eingebrachten Wahlvorschläge folgende Stimmen:
Liste „georgpendl direkt“
(Architekt Dipl.-Ing. Georg Pendl):
56 Stimmen
Liste „Daniel Fügenschuh“
(Architekt Dipl.-Ing. Daniel Fügenschuh, Architekt Dipl.-Ing. Frank Stasi):
150 Stimmen
Liste „Architektur . Bildung . Kommunikation – Hanno Vogl-Fernheim“
(Architekt Dipl.-Ing. Peter Lorenz, Architekt Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim):
96 Stimmen
Von den abgegebenen Stimmen waren 9 ungültig.
Somit wird von der Wahlkommission der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg folgendes Wahlergebnis für die Wahl des Delegierten in die Bundessektion ArchitektInnen bekanntgegeben:
Delegierter für die Bundessektion ArchitektInnen:
Architekt Dipl.-Ing. Daniel Fügenschuh
Ersatz:
Architekt Dipl.-Ing. Frank Stasi
Für die Wahl in den Disziplinarausschuss der Sektion ArchitektInnen entfielen auf die drei eingebrachten Wahlvorschläge folgende Stimmen:
Die Liste „OLIV Offene Liste Vorarlberg“ erzielte 108 Stimmen.
Die Liste „ARCHITEKTUR LAND“ erzielte 66 Stimmen.
Die Liste „Architektur . Bildung . Kommunikation – Hanno Vogl-Fernheim“ konnte 124 Stimmen auf sich vereinen.
Von den abgegebenen Stimmen waren 8 ungültig.
Damit ergibt sich im Disziplinarausschuss der Sektion ArchitektInnen ein Mandatsverhältnis von 2 : 1 : 2.
Somit gibt die Wahlkommission der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg folgendes Wahlergebnis für den Disziplinarausschuss der Sektion ArchitektInnen bekannt:
Disziplinarausschuss der Sektion ArchitektInnen:
Architekt Dipl.-Ing. Gilbert Sommer
Architekt Dipl.-Ing. Reinhard Rinderer
Architekt Dipl.-Ing. Walter Härting
Architekt Dipl.-Ing. Johannes Schmidt
Ersatz:
Architekt Dipl.-Ing. Martin Konzet
SEKTION INGENIEURKONSULENTINNEN
Hinsichtlich des Wahlergebnisses des Sektionsvorstandes der Sektion Ingenieurkonsulent-Innen verweisen wir nochmals auf die Aussendung vom 26.04.2022.
Gemäß § 18 Abs. 1 der Ziviltechnikerkammerwahlordnung, BGBl. Nr. 457/1994, kann die Gültigkeit einer Wahl binnen zwei Wochen nach Verlautbarung des Wahlergebnisses von jeder Wählergruppe bei der Wahlkommission schriftlich durch Einspruch angefochten werden.
Die Frist beginnt mit der Versendung dieser Kammernachrichten zu laufen.
Sofern innerhalb der gesetzlichen Frist keine Wahlanfechtung erfolgt, setzt sich der neue Kammervorstand gemäß § 49 Abs. 2 ZTG 2019 wie folgt zusammen:
Aus der Sektion ArchitektInnen:
Architekt Dipl.-Ing. Daniel Fügenschuh
Architekt Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim
Architektin Dipl.-Ing. Carmen Schrötter-Lenzi
Architekt Mag. arch. Klaus Adamer
Architektin Dipl.-Ing. Teresa Stillebacher
Aus der Sektion IngenieurkonsulentInnen:
Dipl.-Ing. Michael H. Gasser
Dipl.-Ing. Georg Kofler, BSc, BSc
DDipl.-Ing. Regina Mayer
Dipl.-Ing. Jörg Bergmann
Dipl.-Ing. Gerhard Kerschbaumer
Für die Wahlkommission:
Ministerialrat Mag. Hans Witzmann
Wahlkommissär
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!
Kammerwahlen – 19. Mai 2022
Das Ergebnis der Wahlen in der Sektion IngenieurkonsulentInnen finden Sie bereits auf unserer Homepage.
In der Sektion ArchitektInnen findet am 19. Mai 2022 die Wahl noch statt. Die Unterlagen für die Briefwahl haben Sie bereits erhalten und darf ich an dieser Stelle noch einmal alle Mitglieder der Sektion ArchitektInnen recht herzlich einladen, das Stimmrecht auszuüben: am 19. Mai 2022 von 09:00 – 13:00 Uhr in der Kammerdirektion oder per Briefwahl.
Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe per Briefwahl die Postrücklaufzeit, damit Ihre Stimme rechtzeitig bis 19. Mai 2022, 13:00 Uhr bei der Wahlkommission einlangt. Später einlangende Stimmzettel können für die Ermittlung des Wahlergebnisses nicht herangezogen werden.
Mit kollegialen Grüßen
Architekt Dipl.-Ing. Hanno Vogl-Fernheim
Präsident
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
anotHER VIEWture AWARD 2022 + „YesWePlan!“ – Abschlussbericht
Im Rahmen der Veranstaltung "YesWePlan" am 31. März 2022 wurde der vom Ausschuss Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer ins Leben gerufene Preis für Frauen in der Baukultur "anotHER VIEWture AWARD 2022" offiziell vorgestellt. Der Preis wird in vier Kategorien vergeben. Teilnehmen können Architektinnen und Bauingenieurinnen mit aktiver oder ruhender ZT-Befugnis. In der Kategorie „international“ können sich Teilnehmerinnen mit vergleichbarer ausländischer Befugnis bewerben. Einreichungen sind bis 30.06.2022 möglich. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.anotherviewture.at/.
Das Projekt „YesWePlan!“ – kofinanziert durch das Erasmus+ Programm der Europäischen Union - wurde Ende März 2022 gebührend gefeiert. Ziel von „YesWePlan!“ war es, Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele auszutauschen, um die Geschlechterkluft im Berufsfeld Architektur und Bauingenieurwesen zu schließen. Der Abschlussbericht liegt in gedruckter Form auf und senden wir Ihnen bei Interesse gerne eine/mehrere Ausgaben zu – melden Sie sich dazu einfach in der Kammerdirektion unter arch.ing.office[at]kammerwest[dot]at.
Kostenloser Bezug klimarelevanter Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen
Seit kurzer Zeit gibt es eine kostenfreie Bereitstellung klimarelevanter RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen). Die Bereitstellung wird durch klimaaktiv mobil, der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt. Im Merkblatt für die Gemeinden Tirols, Mai 2022, Beitrag Nr. 27 finden Sie Details dazu bzw. können Sie hier die RVS downloaden.
RECHT
Rundschreiben des Justizministeriums - Betreffend Sanktionen gegen die Russische Föderation; Verbot der Vergabe und Konzessionen; Verbot der Weitererfüllung bestehender Verträge
Das Bundesministerium für Justiz hat mit Schreiben vom 18.03.2022 Informationen an alle öffentlichen AuftraggeberInnen/SektorenauftraggeberInnen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) und dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012) betreffend die Teilnahme von UnternehmerInnen der Russischen Föderation an Vergabeverfahren in Österreich veröffentlicht. Mit Schreiben vom 26.04.2022 wurden die EU-Sanktionen präzisiert.
Aktuelle Entscheidung zu den Pflichten eines/r BaustellenkoordinatorIn (OGH 2 Ob 119/21w)
Wer die Aufgaben als BaustellenkoordinatorIn (BK) übernommen hat, haftet nach dem Maßstab des § 1299 ABGB für deren sachgerechte Erledigung. Der/die BK kommt seiner/ihrer Überwachungspflicht dann ausreichend nach, wenn er/sie den/die für den Sicherheitsmangel Verantwortliche/n bzw. falls das nichts nützen sollte, den/die ArbeitgeberIn selbst auf den Missstand hinweist und ihn/sie zur Beseitigung anhält. Eine laufende Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen ist nicht notwendig, er/sie kann im Allgemeinen darauf vertrauen, dass sich die stets vor Ort befindlichen Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen der einzelnen bauausführenden UnternehmerInnen um die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften kümmern. Das Verlangen nach einer Kontrolle „rund um die Uhr“ würde eine Überspannung der Sorgfaltspflichten bedeuten, es müssen die Intervalle der Baustellenbesuche aber – je nach Beschaffenheit der Baustelle und nach Art und Intensität der Tätigkeiten – eine effektive Gefahrenverhütung ermöglichen. Aufgabe des/der BK ist es damit, auf Veränderungen auf der Baustelle und bei Baustelleneinrichtungen zu reagieren, um sicherzustellen, dass auch bei einer wesentlichen Änderung der Arbeitsabläufe od. Änderung oder Neuerstellung von Baustelleneinrichtungen ArbeitnehmerInnen-Schutzvorschriften eingehalten werden. Im Detail dazu: OGH 25.11.2021, 2 Ob 119/21w.
AUSSCHREIBUNG
Professur "Aktive Mobilität" an der Universität Innsbruck, Bewerbungen bis 19.05.2022
(ergänzend zur Veröffentlichung auf der Homepage)
Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat eine Stiftungsprofessur für „Aktive Mobilität – neue Lösungen im handlungsfeldübergreifenden Kontext zwischen Klima/Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft“ ausgeschrieben und die Universität Innsbruck war mit ihrer Bewerbung erfolgreich.
Die ausgeschriebene Professur an der Universität Innsbruck ist für die ersten fünf Jahre vom BMK zu 50% mit 1,5 Millionen Euro gefördert. Von den weiteren 1,5 Millionen tragen einen Großteil Partner der Öffentlichen Hand (Land Tirol, Stadt Innsbruck) und der Wirtschaft. Nach der Förderphase wird die Professur zur Gänze von der Universität Innsbruck finanziert und weitergeführt (Pressemitteilung). Die Professur ist nun dementsprechend als „unbefristete Vollprofessur“ unter dem Titel „BMK Stiftungsprofessur Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag“ ausgeschrieben – zu finden auf der Homepage (engl. Fassung) der Universität Innsbruck. Organisatorisch ist diese Stelle am Institut für Sportwissenschaften verankert. Sie soll aber mit den zugeordneten MitarbeiterInnen die ganze Bandbreite der aktiven Mobilität abdecken und freut sich die Universität auch speziell über qualifizierte Bewerbungen aus der Verkehrsforschung.
VERANSTALTUNGEN
Fachsymposium2 -Interreg-Abschlussveranstaltung-Grenzüberschreitendes Kompetenznetzwerk Architekturwettbewerb am 02.06.2022 in Salzburg bzw. online
Im Rahmen des 2. Fachsymposiums lädt die Steuerungsgruppe des EU-geförderten Interreg-Projekts „Grenzüberschreitendes Kompetenznetzwerk Architekturwettbewerbe“ herzlich zur Abschlussveranstaltung am 02.06.2022 ab 10:30 Uhr in Salzburg ein: mit Präsentation der Projektergebnisse und -erkenntnisse, einem Festvortrag, Diskussion in Kleingruppen und ausreichend Zeit zum grenzüberschreitenden Netzwerken.
Details entnehmen Sie dem Folder, Anmeldungen über die Online-Plattform.
GESETZE + VERORDNUNGEN
Gesetze und Verordnungen des Bundes:
Gesetze und Verordnungen Land Tirol:
STELLENANGEBOTE
Auf unserer Homepage finden Sie aktuell u.a. folgende Stellenangebote:
Am 25.04.2022 fand die 2. Sitzung der Wahlkommission statt, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge befunden wurde.
In der Sektion IngenieurkonsulentInnen wurde für den Sektionsvorstand und den Disziplinarausschuss nur 1 Wahlvorschlag eingebracht.
Gemäß § 81 Abs. 3 ZTG 2019, BGBl. Nr. 29/2019 idgF, wurde daher von der Fortsetzung des Wahlverfahrens für den Sektionsvorstand und den Disziplinarausschuss abgesehen und die WahlwerberInnen der zugelassenen Wahlvorschläge für gewählt erklärt.
In der Sektion ArchitektInnen stehen sich für den Sektionsvorstand 4 wahlwerbende Listen gegenüber. Für den Disziplinarausschuss der Sektion ArchitektInnen sind 3 Wahlvorschläge eingegangen und für das Direktmandat in die Bundessektion ArchitektInnen sind 3 Wahlvorschläge eingegangen.
VERÖFFENTLICHUNG DES WAHLERGEBNISSES
Gemäß § 81 Abs. 3 ZTG 2019, BGBl. Nr. 29/2019 idgF, wird kundgemacht:
Die Wahlkommission der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg hat hinsichtlich der Wahl des Sektionsvorstandes und des Disziplinarausschusses der Sektion IngenieurkonsulentInnen, gem. § 81 Abs. 3 ZTG 2019, BGBl. Nr. 29/2019 idgF, von der Fortsetzung des Wahlverfahrens abgesehen, da jeweils nur 1 Wahlvorschlag eingereicht wurde und deshalb die WahlwerberInnen der zugelassenen Wahlvorschläge für gewählt erklärt.
Die Wahlkommission der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg gibt das Wahlergebnis wie folgt bekannt:
SEKTIONSVORSTAND:
Dipl.-Ing. Michael H. GASSER
Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Bregenz
Dipl.-Ing. Georg KOFLER, BSc, BSc
Ingenieurkonsulent für Geodäsie und Geoinformation, Innsbruck
DDipl.-Ing. Regina MAYER
Ingenieurkonsulentin für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Aldrans
Dipl.-Ing. Jörg BERGMANN
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Natters
Dipl.-Ing. Gerhard KERSCHBAUMER
Ingenieurkonsulent für Wirtschaftsingenieurw. Maschinenbau,
Innsbruck
Dipl.-Ing. Monika GAISBAUER
Ingenieurkonsulentin für Landschaftsplanung und Landschaftspflege,
Innsbruck
Dipl.-Ing. Lukas PRAXMARER
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen - Konstruktiver
Ingenieurbau, Hall in Tirol
Dipl.-Ing. Michael AIGNER
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Going
Dipl.-Ing. Dr. Daniel RIESER
Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, Kitzbühel
Dipl.-Ing. Andreas LOTZ
Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, Innsbruck
Dipl.-Ing. Matthias EHRHART
Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, Dornbirn
Dipl.-Ing. Matthias KRÖLL
Ingenieurkonsulent für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften,
Schmirn
Ersatzmitglieder:
Dip.-Ing. Conrad BRINKMEIER
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Innsbruck
Dipl.-Ing. Dr. Christoph NIEDEREGGER
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Neustift im Stubaital
Dipl.-Ing. Roman MARKOWSKI
Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, Imst
Dipl.-Ing. Andreas BRANDNER
Zivilingenieur für Bauwesen, Innsbruck
Dipl.-Ing. Matthias PHILIPP
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Innsbruck
Dipl.-Ing. Georg SEDLMAYR
Ingenieurkonsulent für Elektrotechnik, Wattens
Dipl.-Ing. Ralf HERDA
Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft,
Hohenems
Dipl.-Ing. Udo TSCHERMANEGG
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Dornbirn
Dipl.-Ing. Engelbert GSTREIN
Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Imst
Dipl.-Ing. Clemens KERSCHBAUMER
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Steinach am Brenner
Mag. Dr. Christian GRUBER
Ingenieurkonsulent für Chemie, Innsbruck
Dipl.-Ing. Georg Josef KLINGLER
Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Kitzbühel
Dipl.-Ing. Sigurd FLORA
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Dornbirn
Dipl.-Ing. Erich FRITSCH
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Klaus
Mag. Traute SCHEIBER
Ingenieurkonsulentin für Biologie, Kematen
DISZIPLINARAUSSCHUSS:
Baurat h.c. Dipl.-Ing. Alfred BRUNNSTEINER
Zivilingenieur für Bauwesen, Natters
Dipl.-Ing. Sigurd FLORA
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Dornbirn
Dipl.-Ing. Georg Josef KLINGLER
Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Kitzbühel
Dipl.-Ing. Georg RIESER
Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, Kitzbühel
Ersatzmitglied:
Dipl.-Ing. Erich FRITSCH
Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Klaus
Die Wahl der Mitglieder
findet am 19. Mai 2022 statt.
Sobald das Wahlergebnis vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.
Gem. § 82 Abs. 3 ZTG 2019, BGBl. Nr. 29/2019 idgF, kann die Gültigkeit einer
Wahl binnen 2 Wochen nach Verlautbarung des Wahlergebnisses in den
Kammernachrichten auf der Internetseite der Länderkammer von jeder
Wählergruppe bei der Wahlkommission schriftlich durch Einspruch
angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Verlautbarung in den
Kammernachrichten zu laufen.
Für die Wahlkommission:
Ministerialrat Mag. Hans Witzmann
Wahlkommissär
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Wahlkommission hat der beantragten Änderung im Wahlvorschlag zugestimmt und Sie finden nun die aktuell zugelassenen Wahlvorschläge unterhalb:
AKTUELL ZUGELASSENE Wahlvorschläge:
SEKTIONSVORSTAND ArchitektInnen
DISZIPLINARAUSSCHUSS ArchitektInnen
DIREKTMANDAT BUNDESSEKTION ArchitektInnen
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Hans Witzmann
Wahlkommissär
Im März wurden von Landesrat Mag. Marco Tittler, gemeinsam mit Vizepräsident Dipl.-Ing. Erich Fritsch und Sektionsvorsitzende-Stellv. Architektin Dipl.-Ing. Carmen Schrötter-Lenzi, im Landhaus in Bregenz 16 Vorarlberger ZiviltechnikerInnen offiziell angelobt.
Die Kammer heißt ihre neuen Mitglieder herzlich willkommen!
Landesrat Mag. Marco Tittler, Kammerdirektorin Mag. Dagmar Birnleitner (v.l.), Vizepräsident DI Erich Fritsch und Sektionsvorsitzende-Stellvertreterin Architektin DI Carmen Schrötter-Lenzi (v.r.) mit den vereidigten Mitgliedern der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg.
Bildrechte: Alexandra Serra.
Auf Grundlage des Ziviltechnikergesetzes 2019, BGBl.Nr. 29/2019 i.d.g.F., werden die Kammerwahlen ausgeschrieben.
Gewählt wird in 2 Wahlkörpern:
Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Länderkammer (die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Eidesablegung - § 11 ZTG 2019); passiv wahlberechtigt sind für alle angeführten Organe nur jene aktiv wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Befugnis ausüben.
Gemäß § 79 Abs. 3 ZTG 2019 werden die Mitglieder der Wahlkommission bekanntgegeben:
Wahlkommissär: Ministerialrat Mag. Hans Witzmann
Mitglieder der Wahlkommission:
Ersatzmitglieder der Wahlkommission:
Gemäß § 80 ZTG 2019, BGBl.Nr. 29/2019 i.d.g.F., wird kundgemacht:
1. WAHLTERMIN
Die Wahlen in die Sektionsvorstände (ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen), in die Bundessektion ArchitektInnen und in den Disziplinarausschuss finden am
Donnerstag, den 19. Mai 2022,
statt, wobei jede Sektion einen eigenen Wahlkörper bildet.
2. WAHL DER SEKTIONSVORSTÄNDE
Für den Sektionsvorstand der
Sektion ArchitektInnen sind 9 Mitglieder
Sektion IngenieurkonsulentInnen 12 Mitglieder
zu wählen.
In der Sektion IngenieurkonsulentInnen darf höchstens die Hälfte der Mitglieder eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben.
3. WAHL IN DIE BUNDESSEKTIONEN
Auf Bundesebene sind zur Besorgung der sektionseigenen Angelegenheiten Bundessektionen einzurichten. Diese bestehen jeweils aus 15 Delegierten und zwar aus den Sektionsvorsitzenden der gleichnamigen Sektion und deren StellvertreterInnen sowie weiteren Delegierten der Sektionen der Länderkammern. Die PräsidentInnen und VizepräsidentInnen der Länderkammern dürfen nicht gleichzeitig den Bundessektionen angehören.
Die weiteren Delegierten werden von den Sektionsangehörigen direkt gewählt. In der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg sind dies
für die Bundessektion ArchitektInnen 1 Delegierte/r
für die Bundessektion IngenieurkonsulentInnen 0 Delegierte
4. WAHL DES DISZIPLINARAUSSCHUSSES
Der Disziplinarausschuss besteht aus einem/r Vorsitzenden und einem/r StellvertreterIn – die beide rechtskundig sein müssen – und aus je vier Mitgliedern und einem Ersatzmitglied je Sektion.
Der/Die Vorsitzende und sein/ihre StellvertreterIn werden vom Kammervorstand bestellt.
Von den Sektionsangehörigen sind in den Disziplinarausschuss je Sektion
4 Mitglieder und
1 Ersatzmitglied direkt zu wählen.
5. EINBRINGUNG DER WAHLVORSCHLÄGE
Für die Sektionsvorstände, die Bundessektion ArchitektInnen und für den Disziplinarausschuss sind jeweils eigene Wahlvorschläge bis spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag, also
bis Donnerstag, 21. April 2022, 17:00 Uhr, in der Kammerdirektion, Rennweg 1, Hofburg, 6020 Innsbruck,
beim Wahlkommissär schriftlich einzubringen. Später einlangende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Die Wahlvorschläge müssen
Jeder Wahlvorschlag hat eine eindeutige Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche, wird er nach dem/der an erster Stelle genannten WahlwerberIn („ListenführerIn“) benannt. Dieser gilt auch, sofern nicht eine andere Person genannt wird, als Zustellungsbevollmächtigte/r.
Jeder Wahlvorschlag hat die WahlwerberInnen in der beantragten Reihenfolge und unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdaten, Kanzleisitz – und in der Sektion IngenieurkonsulentInnen des Fachgebietes – anzuführen. Die Zustimmung jedes/r WahlwerberIn zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag muss durch seine/ihre eigenhändige Unterschrift nachgewiesen werden.
6. AUFLAGE DER WÄHLERINNENLISTEN
Die WählerInnenlisten liegen in der Zeit vom 10. März bis 24. März 2022 in der Kammerdirektion, 6020 Innsbruck, Rennweg 1, Hofburg, und bei der
MARKOWSKI Vermessung ZT GmbH, 6800 Feldkirch-Altenstadt,
Reichsstraße 33, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, auf.
7. EINSPRÜCHE GEGEN DIE WÄHLERINNENLISTEN
Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die WählerInnenlisten können binnen 2 Wochen nach Ende der Auflagefrist (25. März bis 8. April 2022) beim Wahlkommissär Ministerialrat Mag. Hans Witzmann per Adresse Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, 6020 Innsbruck, Rennweg 1, Hofburg, schriftlich eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben jedoch unberücksichtigt.
8. BRIEFWAHL
Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht entweder durch persönliche Stimmabgabe oder durch Übersendung des die Stimmzettel enthaltenden Wahlkuverts (Briefwahl) an die Wahlkommission ausüben.
Die zur Briefwahl erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Wahlkuvert und Begleitschreiben) werden spätestens eine Woche vor dem Wahltag übermittelt werden.
9. WAHLVORGANG
Das Wahllokal befindet sich in der Kammerdirektion, 6020 Innsbruck, Rennweg 1, Hofburg.
Die Stimmabgabe durch persönliche Ausübung des Wahlrechtes ist am Wahltag, den 19. Mai 2022 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr möglich.
Bei Briefwahl müssen die Wahlkuverts am Wahltag bis 13:00 Uhr bei der Wahlkommission einlangen.
Für die Wahlkommission:
Ministerialrat Mag. Hans Witzmann
Wahlkommissär
Seit mehreren Jahren bietet die Kammer der ZiviltechnikerInnen privaten und öffentlichen AuftraggeberInnen Unterstützung durch die beiden Wettbewerbs- und Vergabekonsulenten.
Bei Verfahren, die in Abstimmung mit der Kammer stattfinden und eine faire und partnerschaftliche Abwicklung vorsehen, erfolgt eine Kooperation.
VerfahrensbetreuerInnen von Ingenieurvergaben können sich jederzeit, insbesondere bei schwierigen Ausschreibungen, an DI Bstieler zur Unterstützung und Prüfung der Ausschreibung auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Kammer wenden. Bei Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen FG-Obmännern bzw. Stellvertretern eine Freigabe bzw. Kooperation.
© Franz Preschern - Meine Sicht der Dinge und © DieFotografen
WBVK Arch. DI Gerald Haselwanter (links) und WBVK DI Stephan Bstieler (rechts).